Für Betriebsärzt*innen

Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.

Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.

Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:

Voraussetzung:
Sie müssen einen Antrag beim Leistungsträger stellen.
(Zukünftige) Arbeitgeberinnen/-geber sind lediglich Begünstigte dieser Zuschüsse ohne eigenes Antragsrecht.

Leistungsträger:

Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.

Weitere Informationen:

→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“??LINK??