Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Wichtige Voraussetzungen für die Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter Personen am Arbeitsleben sind die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsumfeldes und eine entsprechende Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Hilfsmittel können erforderlich sein, um Ihnen die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten oder die Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt erst zu ermöglichen (z. B. einschränkungsgerechte Arbeitsplatzanpassung für eine Umschulung).
Für eine Förderung kommen Hilfsmittel sowohl bei Beschäftigungsaufnahme als auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis in Betracht.
Beispiele für betriebs- und standortgebundene Umbauten:
Zuschüsse für Umbauten können als Leistungen an Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber erbracht werden.
Auswahl weiterer möglicher Leistungen:
| Persönliche Hilfsmittel | Technische Arbeitshilfen | Ausrüstungsbeihilfen |
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Voraussetzungen:
| Damit eine Kostenübernahme erfolgen kann, müssen Anträge für die Arbeitsplatzausstattung und/oder Umbauten von Ihnen stets vorher gestellt werden. |
Ablehnung dieser Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Leistungsträger: ist i.d.R. der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Für Schwerbehinderte ist auch eine Bezuschussung durch das Integrationsamt möglich.
Hinweise:
(Schwer-)behinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben gegenüber ihren Arbeitgeberinnen/-gebern Anspruch auf eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung (nach → SGB IX § 81??LINK??).
Der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes berät/unterstützt kostenlos bei der behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Die Einbeziehung betriebsärztlicher Unterstützung ist sinnvoll.
Weitere Informationen:
→ www.rehadat-hilfsmittel.de: Recherche nach Arbeits- und Alltagshilfen??LINK??