Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Kraftfahrzeughilfe – als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – richtet sich nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).
Sie wird mit dem Ziel gewährt, eine bestehende Wegeunfähigkeit auszugleichen, damit Sie Ihren Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung erreichen können.
Mögliche Leistungen:
Voraussetzungen:
Ablehnung dieser Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Leistungsträger:
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Versicherungsjahren und dem aktuellen Status (z. B. angestellt, verbeamtet, selbstständig, in Ausbildung, arbeitslos).
Kraftfahrzeughilfen werden einkommensabhängig erbracht (mit Ausnahme der Zusatzausstattung). Sind sie zur beruflichen Eingliederung notwendig, können sie wiederholt in Betracht kommen.
Weitere Informationen:
→ Antragspaket Kraftfahrzeughilfe der Deutschen Rentenversicherung Bund??LINK??
→ www.gesetze-im-internet.de: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)