Für Betriebsärzt*innen

Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.

Ergänzende Leistungen

Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gesundheitlich beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen gewährt. Dies sind v. a. unterhaltssichernde Leistungen:

  • Übergangsgeld
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe
  • Kinderbetreuungskosten
Ein bestehender Anspruch und die Höhe der Leistungen sind im Einzelfall vom Leistungsträger zu prüfen und durch Sie zu klären.