Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Absprachen zur zeitlichen Neugestaltung des Arbeitstages sollten Sie direkt mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Möglichkeiten:
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben grundsätzlich alle Beschäftigten Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Voraussetzungen:
Die Gewährung von Teilzeitarbeit muss für Arbeitgeberin/-geber zumutbar sein – d. h. es dürfen keine zwingenden Gründe dagegen sprechen.
Hinweis:
Sie haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (nach SGB IX Teil 2) und können diese jederzeit beantragen, wenn die Arbeitszeitverkürzung wegen der Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.
Mögliche Gründe:
Die Ablehnung von Teilzeitwünschen durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
| Integrationsämter unterstützen bei der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen durch Beratung und ggf. durch finanzielle Hilfen. |
Weitere Informationen:
→ www.gesetze-im-internet.de: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)