Auswahl konkreter nicht-medizinischer Maßnahmen, die RA-Erkrankten beim Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit helfen können
Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Integration im Berufsleben können verschiedene nicht-medizinische Maßnahmen beitragen:
| Flexibilisierung der Arbeitszeit |
- Gleitzeit (variabler Arbeitsbeginn, z. B. wegen Morgensteifigkeit)
- Teilzeit, um Arbeitszeiten oder -tage flexibel verschieben zu können
- Zeit für Arzttermine und therapeutische Anwendungen
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| Veränderung des Tätigkeitsbereiches |
- innerbetrieblicher Wechsel zur Minderung körperlicher Beanspruchungen (wie rasches Arbeitstempo, schweres Heben/Tragen, Kälte, Nässe, Vibration)
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| Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes |
Ausstattung mit technischen oder persönlichen Hilfsmitteln: - ergonomische Umgebung (orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Arbeitstische usw.)
- speziell gestaltete Arbeitsmittel für Gelenkschutz (Griffverstärkungen, Vertikalmäuse usw.)
- orthopädische Arbeitsschuhe zur Verbesserung des Gehens
- technische Hilfsmittel (zum leichteren Heben/Tragen usw.)
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| Berufliche Qualifizierung |
- Weiterbildungen (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildungen usw.)
- Umschulung in einen anderen, krankheitsgerechten Beruf
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| Eine umfassende, kompetente Beratung über mögliche Leistungen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga. |
Weitere Informationen:
→ www.rheuma-liga.de
→ www.rheuma-liga.de: Mit Rheuma gut arbeiten - neu überarbeitete Arbeitgeberbroschüre