Für Betriebsärzt*innen

Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.

Auswahl konkreter nicht-medizinischer Maßnahmen, die RA-Erkrankten beim Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit helfen können

Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Integration im Berufsleben können verschiedene nicht-medizinische Maßnahmen beitragen:

Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit (variabler Arbeitsbeginn, z. B. wegen Morgensteifigkeit)
  • Teilzeit, um Arbeitszeiten oder -tage flexibel verschieben zu können
  • Zeit für Arzttermine und therapeutische Anwendungen
Veränderung des Tätigkeitsbereiches
  • innerbetrieblicher Wechsel zur Minderung körperlicher Beanspruchungen (wie rasches Arbeitstempo, schweres Heben/Tragen, Kälte, Nässe, Vibration)
Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes

Ausstattung mit technischen oder persönlichen Hilfsmitteln:

  • ergonomische Umgebung (orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Arbeitstische usw.)
  • speziell gestaltete Arbeitsmittel für Gelenkschutz (Griffverstärkungen, Vertikalmäuse usw.)
  • orthopädische Arbeitsschuhe zur Verbesserung des Gehens
  • technische Hilfsmittel (zum leichteren Heben/Tragen usw.)
Berufliche Qualifizierung
  • Weiterbildungen (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildungen usw.)
  • Umschulung in einen anderen, krankheitsgerechten Beruf
Eine umfassende, kompetente Beratung über mögliche Leistungen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga.

Weitere Informationen:

→ www.rheuma-liga.de
→ www.rheuma-liga.de: Mit Rheuma gut arbeiten - neu überarbeitete Arbeitgeberbroschüre